Gerichtliche Tätigkeiten

Verfahrensbeistand

Anwaeltin des Kindes

In der Rolle des Verfahrensbeistands vertreten wir als Anwältin oder Anwalt der Kinder und Jugendlichen deren Interessen in Verfahren vor dem Familiengericht. Wir werden dazu vom Familiengericht als Verfahrensbeistand bestellt und erarbeiten gemeinsam mit dem Kind  dessen Wünsche und Vorstellungen. In einer Stellungnahme stellen wir dem Gericht unsere Sicht der Situation und die verschiedenen Interessen dar.

Dafür besuchen wir das Kind in den meisten Fällen zuhause, begleiten es wenn nötig zur richterlichen Anhörung, nehmen an den Gerichtsverhandlungen teil und erklären verständlich den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens. Sofern wir vom Gericht den Auftrag dazu erhalten, führen wir vor der Anhörung auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen und wirken an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mit.

Darüber hinaus gehört es zu unseren Aufgaben, im Namen des Kindes Rechtsmittel gegen einen Beschluss einzulegen – etwa wenn das Kind mit dem Ergebnis eines Verfahrens nicht einverstanden ist oder wir erhebliche Bedenken habe.

Wenn wir wahren Frieden in der Welt erlangen wollen, muessen wir bei den Kindern anfangen.“

 

– Mahatma Gandhi –

Das Kindeswohl im Fokus

Als Verfahrensbeistand vertreten wir die Interessen von Kindern, die von Familiengerichtsverfahren betroffen sind. Diese Kinder sind aus verschiedenen Gründen oftmals in großer emotionaler Not, befinden sich im Zentrum von Konflikten ihrer Eltern oder sind Opfer häuslicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Mehr als 40.000 Kinder und Jugendliche werden jährlich aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen und weitere 50.000 Kinder leben nicht in ihren Herkunftsfamilien. Diese Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf eine starke Interessenvertretung im Gerichtsverfahren, in dem über ihre Zukunft entschieden wird. Mögliche Angelegenheiten, in denen wir als  Verfahrensbeistand durch das Familiengericht bestellt werden können folgende sein:

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bei einer Kindeswohlgefährdung

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bei Unterbringungsverfahren

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bei einer Trennung des Kindes von einer Person, in deren Obhut es sich befindet

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bei Uneinigkeit über Betreuung und Umgang des Kindes nach einer Trennung

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bei erheblichen Interessenskonflikten zwischen Kind und gesetzl. Vertretern

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Bei Fragen der laufenden elterlichen Sorge und des Umgangsrechts

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