Gerichtliche Tätigkeiten
Umgangspflegschaft
Das Kinderrecht auf Umgang
In schwierigen Umgangssituationen der Kinder zu den Eltern kann uns das Familiengericht als Umgangspfleger:in bestellen. Im Rahmen der Umgangspflegschaft ist es je nach gerichtlich formuliertem Auftrag unsere Aufgabe, den gerichtlich festgelegten Umgang zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil durchsetzen. Dazu gehören die Koordination der zeitlichen und örtlichen Umgangsübergaben zwischen den Eltern sowie die Begleitung der Übergaben vor Ort. Unser Wirkungsbereich innerhalb der Umgangspflegschaft kann in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem zuständigen Familiengericht von Umgangsbegleitungen bis hin zu ergänzenden Gesprächen zur Kindeswohlprüfung festgelegt werden. Alle Beteiligten dürfen sich dabei unsererseits auf Diskretion, Transparenz und einem ständigen Blick auf das Wohl und Interesse des Kindes verlassen. Die Umgangspflegschaft ist eine Form der Ergänzungspflegschaft, die für verschiedene Teilbereiche des Sorgerechts zum Einsatz kommen kann.


